Allgemeine Geschäftsbedingungen der

      Ferienwohnung Harzer Luchs

     

 

  1. Abschluß des Vertrages

Zwischen dem Gast und der Fewo Harzer Luchs (FHL) kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern die Wohnung von der FHL zugesagt wurde. Das Gleiche gilt wenn die FHL Reservierungen schriftlich bestätigt.

  1. An- und Abreise

Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Wohnungsbezug nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Wohnungsrückgabe muß bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen. Die Anreise bei der reservierten Whg. muß spätestens bis 20:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann über die Whg. anderweitig verfügt werden, es sei denn, eine spätere Anreise wurde vereinbart.

  1. Leistungen

Der vertragliche Leistungsumfang der FHL ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen. Die Wohnung darf nur mit der im Angebot angegebenen Personenzahl bewohnt werden.

  1. Zahlung

Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt spätestens bei der Anreise fällig.

Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn eine Weitervermittlung durch die FHL findet statt.

  1. Stornierungen

In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes wird eine Stornogebühr fällig in Höhe von

40% der Übernachtungskosten bei Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn,

80% der Übernachtungskosten bei Rücktritt ab 14 Tage vor Mietbeginn.

Die Stornogebühr wird um die Beträge gemindert, die durch Weitervermittlung der Wohnung seitens der FHL erzielt werden.

  1. Haftung

Der Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände die er in der FHL hinterlassen hat. Für Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld usw. wird keine Haftung übernommen. Der Gast ist für die Mietwohnung und dessen gesamte Einrichtung verantwortlich. Er hat sie pfleglich zu behandeln und verpflichtet sich, alle durch ihn oder seine Mitbewohner entstanden Schäden zu ersetzen. Bei Abreise ist die Wohnung in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.

  1. Kündigung

Benutzt der Gast die ihm überlassene Wohnung zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht der FHL ein fristloses Kündigungsrecht zu.

  1. Sonstiges

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. Liegengebliebene Sachen werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 3 Monate.

  1. Allgemeines

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, gilt der Sitz des Vermieters.